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Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt sowie die Betreuung und Pflege sicherzustellen, erhalten Sie Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist abhängig von der Bedürftigkeit. Daher werden eigenes Einkommen und Vermögen wie in der Sozialhilfe berücksichtigt. Allerdings gilt in der Grundsicherung nicht die sozialhilferechtliche Vermutung, dass derjenige, der in einer Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten lebt, von diesen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält.
Anträge auf Leistungen der Sozialhilfe erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim
Wohngeld wird bei geringem Einkommen als Zuschuss für Mietwohnungen oder Wohneigentum gewährt. Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung haben keinen Anspruch auf Wohngeld. Antragsformulare sind bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder im Landratsamt erhältlich. Die Anträge müssen über die Gemeindeverwaltungen eingereicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im
Wer die Kosten einer notwendigen Prozessführung nicht aufbringen kann, kann auf Antrag finanzielle Hilfe erhalten.
Weitere Informationen:
Bestimmte Personengruppen können auf Antrag mit entsprechendem Nachweis einen ermäßigten Rundfunkbeitrag bezahlen oder von diesem befreit werden.
Beitragsservice Mo.- Fr. 7.00-19.00 Uhr
*20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen
Für Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen, die von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung erhalten, bietet die Deutsche Telekom einen Sozialtarif in Form einer Gutschrift für Gesprächsverbindungen an.
Weitere Informationen und Anträge:
Kundenservic
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Internet unter www.bmg.bund.de > Themen > Krankenversicherung
Je nach Grad der Behinderung und gesundheitlichen Merkzeichen werden Ihnen verschiedene Vergünstigungen gewährt.
Weitere Informationen und Anträge:
Regionalstelle Oberbayern
Anträge können Sie auch bequem im Internet stellen: www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene können Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz beantragen.
Region Oberbayern
Die Tafeln im Landkreis verteilen gespendete Lebensmittel an Menschen mit kleinem Geldbeutel. In der Regel ist ein Nachweis der Bedürftigkeit erforderlich, z. B. durch einen Rentenbescheid oder Bescheid des Sozialamtes. Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt kostenlos oder gegen einen symbolischen Betrag.
Sa. ab 13.00 Uhr
Kontakt über das Rathaus
Sa. ab 12.30 Uhr
Kontakt über die Homepage
Mi. ab 11.00 Uhr, Sa. ab 12.45 Uhr
Kontakt über die Homepage
Cafeteria im Alten Rathaus
Sa. 10.00-11.00 Uhr
Kontakt über die Homepage
Sa. ab 13.00 Uhr
Kontakt über das Rathaus
Mit der Malteser Sozial-Patenschaft soll erreicht werden, dass ältere, kranke und behinderte Menschen trotz persönlicher und finanzieller Not ein gesundes Mittagessen beziehen bzw. den Malteser Hausnotruf nutzen können.
Dienststelle Bad Reichenhall